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Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/26

Kinder, die bis 1.9.2019 geboren sind, sind im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig und müssen von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden. Die Anmeldung und die Feststellung der Schulreife erfolgt im Rahmen der Schülereinschreibung in der Zeit von 01.02.2025 bis 01.03.2025.

 

Eltern, deren Kinder der VS 9 Fellach in Villach zugewiesen sind, bekommen auf dem Postweg rechtzeitig Informationen, sowie den Termin für die Einschreibung ihres Kindes.  Bitte nehmen Sie Ihr Kind zu diesem Termin in die Schule mit.

 

Bei der Einschreibung mitzubringen sind:

Geburtsurkunde des Kindes
aktueller Meldezettel des Kindes
eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde (z.B. der Reisepass)
Nachweis Sozialversicherungsnummer des Kindes (E-Card des Kindes)
bei Kindern, deren Erziehungsberechtigte nicht die Eltern sind, ein Nachweis über die Erziehungsberechtigung
bei Geburten vor dem errechneten Geburtstermin (Frühchen): Mutter-Kind-Pass​

Vorzeitige Aufnahme

"Laut Schulpflichtgesetz § 7 können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, auf Ansuchen ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten in die erste Schulstufe aufgenommen werden, wenn sie bis zum 1. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen. Das Ansuchen der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten ist innerhalb der gesetzlichen Frist für die Schülereinschreibung bei der Schulleitung jener öffentlichen Volksschule bzw. privaten Volksschule mit Öffentlichkeitsrecht, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen."

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Ansuchen um vorzeitige Aufnahme von Kindern, die zwischen 2. September 2025 und dem 1. März 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können bei der Volksschule eingebracht werden. Das Ansuchen muss schriftlich im Zeitraum zwischen 01.02.2025 und 01.03.2025 bei der Schulleitung eingebracht werden. 

Schulische Tagesbetreuung

Sollte Bedarf an der schulischen Tagesbetreuung bestehen, ist das ausgefüllte Vorerhebungsblatt Schuleinschreibung mitzubringen bzw. der Antrag im Rahmen der Schuleinschreibung zu stellen. Die Bedarfsmeldung gilt als Vormerkung und ist nicht als fixe Betreuungsplatzzusage zu verstehen.

Unterlagen

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